Waidlexikon
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Jagdausübung
Unter Jagdausübung versteht man das:
- Aufsuchen,
- Nachstellen,
- Erlegen oder
- Fangen von Wild.

Jagdausübungsberechtigter
In den Jagdbezirken ist der Jagdausübungsberechtigte befugt, die Jagd auszuüben. Das umfasst die Hege, die Jagd und die Aneignung des Wildes. Der Jagdausübungsberechtigte kann entweder der Pächter eines Jagdreviers oder der Eigenjagdbesitzer sein, der sein Revier selbst bejagt.
Jagdausübungsrecht
Jagdausübungsrecht umfasst in Deutschland nach § 3 Abs. 3 Bundesjagdgesetz die gesetzliche Befugnis des Jagdausübungsberechtigten zur Ausübung der Jagd.
Jagdbeiräte
Jagdbeiräte sind Zusammenschlüsse von Vertretern der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdgenossenschaften, Jägern und des Naturschutzes auf Landesebene. Ihre Aufgabe ist es, die Jagdbehörden in Grundsatzfragen und wichtigen Einzelfragen zu beraten. Dazu gehören Themen wie Verstöße gegen die Waidgerechtigkeit, ethisch motivierte Befriedung und die Erstellung von Abschussplänen.
Jagdbezirke
Unter Jagdbezirke/Revier versteht man Flächen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Man unterteilt sie in
- Eigenjagdbezirke und
- Gemeinschaftliche Jagdbezirke
Jagddruck
Unter Jagddruck versteht man die Belastung des Wildes durch übermässige Jagdausübung.
Jagderlaubnisschein
Jagderlaubnisschein
Merkmal | Beschreibung |
Begriff | Jagderlaubnisschein |
Definition | Ein Jagderlaubnisschein ist ein Dokument, das einer Person die Erlaubnis erteilt, in einem bestimmten Jagdbezirk oder Revier zu jagen. Er wird vom Jagdausübungsberechtigten ausgestellt. |
Zweck | - Erlaubnis zur Ausübung der Jagd auf einem bestimmten Gebiet |
- Regelung der Rechte und Pflichten des Jägers | |
Erteilt von | - Jagdausübungsberechtigter, wie der Pächter eines Jagdreviers oder der Eigenjagdbesitzer |
Gültigkeitsdauer | - Zeitlich befristet, meist für eine bestimmte Jagdsaison oder ein Jahr |
Inhalte | - Name und Anschrift des Erlaubnisnehmers |
- Beschreibung des Jagdbezirks oder -reviers | |
- Dauer der Jagderlaubnis | |
- Auflagen und Bedingungen (z.B. Art des Wildes, das gejagt werden darf) | |
Rechte des Erlaubnisnehmers | - Ausübung der Jagd im festgelegten Gebiet |
- Aneignung des erlegten Wildes | |
Pflichten des Erlaubnisnehmers | - Einhaltung der Jagdgesetze und -vorschriften |
- Respektieren der Auflagen und Bedingungen des Jagderlaubnisscheins | |
- Wahrung der Waidgerechtigkeit und ethischer Grundsätze | |
Vorteile | - Rechtssicherheit für den Jäger |
- Regelung der Nutzung von Jagdgebieten | |
- Unterstützung der nachhaltigen Jagdwirtschaft | |
Besonderheiten | - Kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, z.B. Jagdzeiten, Wildarten |
- Verletzung der Bedingungen kann zum Entzug der Jagderlaubnis führen | |
Verhältnis zu anderen Dokumenten | - Ergänzt den Jagdschein, der die allgemeine Berechtigung zur Jagdausübung erteilt |
- Notwendig für die legale Jagdausübung in einem spezifischen Revier |
Jagdgebrauchshunde
Jagdgebrauchshunde sind jagdlich annerkannte und ausgebildete Jagdhunde.

Jagdgenossenschaft
Die Jagdgenossenschaft besteht aus den Eigentümern der jagdbaren Flächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks. Sie wird durch den Jagdvorstand vertreten und entscheidet über die Art der Jagdnutzung, wie beispielsweise durch Verpachtung.
Beschlüsse in Genossenschaftsversammlungen erfordern sowohl eine Mehrheit der anwesenden Personen als auch eine Mehrheit der vertretenen Flächen.
Jagdhundeprüfung
Jagdhundeprüfungen
Merkmal | Beschreibung |
Begriff | Jagdhundeprüfungen |
Definition | Jagdhundeprüfungen sind standardisierte Tests, die die Fähigkeiten und das Verhalten von Jagdhunden in verschiedenen jagdlichen Disziplinen bewerten. |
Zweck | - Bewertung der Eignung und Leistungsfähigkeit von Jagdhunden |
- Sicherstellung der Ausbildung und Vorbereitung der Hunde für den jagdlichen Einsatz | |
Arten von Prüfungen | - Anlagenprüfungen: Beurteilen die natürlichen Anlagen und Veranlagungen des jungen Hundes |
- Gebrauchsprüfungen: Testen die erlernten Fähigkeiten und die praktische Jagderfahrung des Hundes | |
- Spezialprüfungen: Konzentrieren sich auf spezifische Jagdarten oder besondere Fähigkeiten, z.B. Wasserarbeit | |
Beispiele für Prüfungen | - VJP (Verbandsjugendprüfung): Testet die natürlichen Anlagen junger Hunde |
- HZP (Herbstzuchtprüfung): Bewertet die Ausbildung und die natürlichen Anlagen | |
- VGP (Verbandsgebrauchsprüfung): Umfassende Prüfung der jagdlichen Fähigkeiten | |
Bewertete Fähigkeiten | - Spur- und Fährtenarbeit |
- Apportieren und Verlorenbringen | |
- Wasserarbeit | |
- Gehorsam und Führigkeit | |
- Schussfestigkeit | |
Durchführende Organisationen | - Jagdverbände und Hundezuchtvereine |
- Anerkannte Prüfungsrichter und -kommissionen | |
Bedeutung für die Zucht | - Grundlage für die Zuchtzulassung von Jagdhunden |
- Sicherstellung der Erhaltung und Verbesserung jagdlicher Eigenschaften | |
Voraussetzungen für die Teilnahme | - Abstammungsnachweis und Registrierung im Zuchtbuch |
- Grundausbildung und Vorbereitung durch den Hundeführer | |
Prüfungsablauf | - Anmeldung und Teilnahme an den entsprechenden Prüfungen |
- Durchführung der Prüfungsaufgaben unter Aufsicht von Prüfungsrichtern | |
- Bewertung der Leistungen und Ausstellung von Prüfungszeugnissen | |
Ergebnisse und Konsequenzen | - Erhalt von Prüfungszeugnissen und Titeln |
- Grundlage für Zuchtentscheidungen und -zulassungen | |
- Einfluss auf den jagdlichen Einsatz und die Weiterentwicklung der Rasse |
Jagdhunderassen
Jagdhunderassen
Merkmal | Beschreibung |
Begriff | Jagdhunderassen |
Definition | Jagdhunderassen sind Hunderassen, die speziell für die Jagd gezüchtet wurden und sich durch besondere Fähigkeiten und Eigenschaften auszeichnen, die für verschiedene jagdliche Aufgaben erforderlich sind. |
Hauptkategorien | - Vorstehhunde |
- Schweißhunde | |
- Stöberhunde | |
- Apportierhunde | |
- Bauhunde | |
- Bracken | |
Vorstehhunde | - Beispiele: Deutsch Drahthaar, English Setter, Weimaraner |
- Eigenschaften: Standverhalten, gute Nase, Fähigkeit, Wild anzuzeigen | |
Schweißhunde | - Beispiele: Bayerischer Gebirgsschweißhund, Hannoverscher Schweißhund |
- Eigenschaften: Hervorragende Fährtenarbeit, Ausdauer, Ruhe | |
Stöberhunde | - Beispiele: Deutscher Wachtelhund, Cocker Spaniel |
- Eigenschaften: Suche nach Wild in dichter Vegetation, Spurlaut | |
Apportierhunde | - Beispiele: Labrador Retriever, Golden Retriever |
- Eigenschaften: Apportierfreude, Wasserfreude, Gehorsam | |
Bauhunde | - Beispiele: Dackel, Foxterrier |
- Eigenschaften: Eignung für die Arbeit unter der Erde, Mut, Ausdauer | |
Bracken | - Beispiele: Deutsche Bracke, Beagle |
- Eigenschaften: Spurtreue, Spurlaut, Ausdauer | |
Eignung | - Jede Rasse ist für spezifische Jagdarten und -aufgaben besonders geeignet |
- Auswahl der Rasse je nach jagdlichen Anforderungen und persönlichen Vorlieben | |
Verwendung | - Jagd auf verschiedene Wildarten wie Niederwild, Hochwild, Wasserwild |
- Unterstützung bei der Nachsuche und dem Apportieren von erlegtem Wild | |
Pflege und Haltung | - Erfordern regelmäßige Bewegung und Beschäftigung |
- Ausbildung und Erziehung sind entscheidend für die jagdliche Leistungsfähigkeit | |
- Pflege des Fells und der Gesundheit, regelmäßige tierärztliche Kontrollen | |
Zucht und Ausbildung | - Zuchtziele: Erhaltung und Verbesserung der jagdlichen Eigenschaften |
- Ausbildung: Spezielle Trainingsprogramme für jagdliche Fähigkeiten | |
Besonderheiten | - Jagdhunderassen haben oft einen ausgeprägten Jagdinstinkt |
- Enge Bindung an den Hundeführer und hohe Arbeitsbereitschaft |

Jagdjahr
Jagdkataster
Jagdkataster - Definition in Tabellenform
Merkmal | Beschreibung |
Begriff | Jagdkataster |
Definition | Ein Jagdkataster ist ein Verzeichnis, das die bejagbaren Flächen eines Jagdbezirks detailliert erfasst und die Eigentümer sowie die Nutzung der Jagdreviere dokumentiert. |
Inhalt | - Detaillierte Auflistung aller bejagbaren Flächen |
- Angaben zu den Eigentümern der Flächen | |
- Grenzen und Lage der Jagdreviere | |
- Informationen über die aktuelle Nutzung und Pachtverhältnisse | |
Zweck | - Verwaltung und Organisation der Jagdreviere |
- Sicherstellung der rechtlichen und ordnungsgemäßen Jagdausübung | |
- Grundlage für die Vergabe von Jagdpachten | |
Erstellung und Pflege | - Erstellt und gepflegt von Jagdbehörden oder Jagdgenossenschaften |
- Regelmäßige Aktualisierung notwendig, um Veränderungen zu berücksichtigen | |
Rechtliche Grundlage | - Grundlage bildet das jeweilige Landesjagdgesetz |
- Enthält rechtlich relevante Informationen zur Nutzung der Jagdreviere | |
Nutzer | - Jagdausübungsberechtigte (Jäger, Jagdpächter) |
- Jagdgenossenschaften und Jagdbehörden | |
- Eigentümer der bejagbaren Flächen | |
Verwendung | - Planung und Organisation von Jagdaktivitäten |
- Dokumentation von Pachtverhältnissen und Jagdverträgen | |
- Grundlage für die Erstellung von Abschussplänen | |
Besonderheiten | - Kann geografische Informationen enthalten (Karten, Pläne) |
- Oft digitalisiert für bessere Zugänglichkeit und Verwaltung |
Jagdleitsignale
Unter Jagdleitsignalen versteht man Jagdhornsignale, es gibt folgende Signale:
- „Aufbruch zur Jagd“
- „Anblasen des Treibens“
- „Treiber in den Kessel“
- „Hahn in Ruh“
- „Sammeln der Jäger“
Jagdliches Brauchtum
Jagdliches Brauchtum
Merkmal | Beschreibung |
Begriff | Jagdliches Brauchtum |
Definition | Jagdliches Brauchtum umfasst die traditionellen Sitten, Rituale, Symbole und Verhaltensweisen, die im Zusammenhang mit der Jagd gepflegt werden. Diese Bräuche dienen der Pflege des Gemeinschaftsgefühls unter Jägern und der Ehrung von Wild und Natur. |
Bestandteile | - Jagdsignale und Jagdhornblasen |
- Jagdrituale und Zeremonien | |
- Kleidung und Ausrüstung | |
- Bruchzeichen und Jägersprache | |
- Jagdliches Brauchtum bei Gesellschaftsjagden | |
Jagdliche Signale | - Verwendung von Jagdhörnern zur Kommunikation und als Ausdruck von Respekt |
- Beispiele: Anblasen der Jagd, Strecke legen, Halali | |
Rituale und Zeremonien | - Streckelegen: Präsentation des erlegten Wildes nach der Jagd |
- Schüsseltreiben: Gemeinsames Mahl nach der Jagd | |
- Hubertusmessen: Kirchliche Feiern zu Ehren des Schutzpatrons der Jäger, des heiligen Hubertus | |
Kleidung und Ausrüstung | - Traditionelle Jagdkleidung wie Lodenmantel, Jagdhut und Lederhose |
- Verwendung von symbolträchtigen Accessoires wie Jagdmesser und Feder im Hut | |
Bruchzeichen und Jägersprache | - Verwendung von Zweigen (Brüchen) als Zeichen zur Kommunikation und Ehrung |
- Beispiele: Letzter Bissen, Bruch am Hut | |
- Jägersprache: Spezielle Begriffe und Redewendungen in der Jagdgemeinschaft | |
Gesellschaftsjagden | - Traditionelle Abläufe und Verhaltensregeln bei gemeinschaftlichen Jagdveranstaltungen |
- Bedeutung der Kameradschaft und des respektvollen Umgangs | |
Bedeutung | - Pflege des Gemeinschaftsgefühls unter Jägern |
- Ausdruck von Respekt und Dankbarkeit gegenüber der Natur und dem Wild | |
- Vermittlung und Erhaltung von Traditionen und Werten | |
Veränderungen | - Anpassung an moderne Jagdpraktiken und gesellschaftliche Entwicklungen |
- Bewahrung des Brauchtums trotz technischer und organisatorischer Veränderungen |
Jagdpacht
Durch die Jagdpacht kann das Jagdausübungsrecht an Dritte übertragen werden. Dies erfolgt durch den Abschluss eines schriftlichen Jagdpachtvertrags. Für die Pachtfähigkeit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Besitz eines Jahresjagdscheins
- Mindestens drei Jahre im Besitz eines gültigen Jagdscheins
Eine Verpachtung an mehrere Pächter ist möglich. Die Höchstzahl der Pächter hängt jedoch von der Größe des Jagdbezirks ab und ist durch die Landesgesetze geregelt.
Jagdrecht
Jagdrecht
Merkmal | Beschreibung |
Begriff | Jagdrecht |
Definition | Das Jagdrecht ist das gesetzlich geregelte Recht, auf einem bestimmten Gebiet Wild zu hegen, zu jagen und sich anzueignen. Es umfasst alle Regelungen, die die Ausübung der Jagd betreffen. |
Bestandteile | - Hege des Wildes |
- Jagdausübung | |
- Aneignung des erlegten Wildes | |
Rechtsträger | - Grundeigentümer, auf dessen Land das Jagdrecht ruht |
- Jagdpächter, dem das Jagdausübungsrecht durch Pacht übertragen wurde | |
Gesetzliche Grundlagen | - Bundesjagdgesetz (BJagdG) |
- Landesjagdgesetze | |
- Verordnungen und Satzungen | |
Pflichten des Jagdausübungsberechtigten | - Wildhege: Pflege und Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes |
- Vermeidung von Wildschäden | |
- Einhaltung der Jagd- und Schonzeiten | |
- Tierschutzgerechte Ausübung der Jagd | |
Rechte des Jagdausübungsberechtigten | - Erlaubnis, auf dem Jagdbezirk zu jagen und das Wild zu erlegen |
- Aneignung des erlegten Wildes und bestimmter Wildprodukte | |
Verpachtung | - Jagdausübungsrecht kann durch Jagdpachtvertrag an Dritte übertragen werden |
- Schriftlicher Jagdpachtvertrag erforderlich | |
- Pachtfähigkeit: Besitz eines gültigen Jahresjagdscheins, Jagdschein bereits 3 Jahre gelöst | |
Besonderheiten | - Jagdgenossenschaften: Zusammenschluss der Grundstückseigentümer eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks |
- Eigenjagdbezirke: Flächen ab einer bestimmten Größe, auf denen der Eigentümer selbst die Jagd ausüben kann | |
- Gemeinschaftliche Jagdbezirke: Mehrere zusammenhängende Grundstücke bilden gemeinsam einen Jagdbezirk | |
Regelungen | - Abschusspläne: Vorgaben zur Bejagung bestimmter Wildarten |
- Schonzeiten: Zeiten, in denen bestimmte Wildarten nicht bejagt werden dürfen | |
- Wildschutzgebiete: Gebiete mit besonderen Schutzregelungen für das Wild | |
Überwachung | - Jagdbehörden: Überwachen die Einhaltung der jagdrechtlichen Vorschriften |
- Jagdaufseher und Wildhüter: Unterstützen die Jagdbehörden bei der Überwachung |
Jagdschäden
Jagdschäden
Merkmal | Beschreibung |
Begriff | Jagdschäden |
Definition | Jagdschäden sind Schäden, die durch Wildtiere an landwirtschaftlichen Kulturen, Wäldern und anderen Grundstücken verursacht werden und die die wirtschaftliche Nutzung dieser Flächen beeinträchtigen. |
Ursachen | - Verbiss an jungen Trieben und Pflanzen |
- Schälen der Rinde von Bäumen | |
- Fegen und Schlagen von Bäumen durch Geweihträger | |
- Trittschäden durch Wild auf Feldern und Wiesen | |
- Fraßschäden an landwirtschaftlichen Kulturen | |
Betroffene Bereiche | - Landwirtschaftliche Flächen (Getreide, Obstplantagen, Gemüsefelder) |
- Forstwirtschaftliche Flächen (Waldschäden durch Verbiss und Schälen) | |
- Gärten und private Grundstücke | |
Hauptverursacher | - Rehwild |
- Rotwild | |
- Schwarzwild (Wildschweine) | |
- Hasen und Kaninchen | |
- Andere Wildtiere je nach Region und Habitat | |
Folgen | - Ertragsverlust in der Landwirtschaft |
- Verzögerung und Schäden im Waldbestand | |
- Zusätzliche Kosten für Schutzmaßnahmen und Reparaturen | |
- Wirtschaftliche Einbußen für betroffene Grundstückseigentümer | |
Schadensverhütung | - Wildschutzzäune zur Abwehr von Wildtieren |
- Schutzmaßnahmen an einzelnen Pflanzen (Einzelschutz, Hüllen) | |
- Einsatz von Wildvergrämungsmitteln | |
- Kontrolle und Regulierung des Wildbestandes durch Jagd | |
Entschädigung | - Schadensmeldung durch den betroffenen Grundstückseigentümer |
- Begutachtung des Schadens durch Sachverständige oder Jagdbehörden | |
- Entschädigungszahlungen durch Jagdgenossenschaften oder Jagdpächter | |
Rechtliche Grundlagen | - Bundesjagdgesetz (BJagdG) und Landesjagdgesetze |
- Regelungen zur Schadensersatzpflicht für Jagdausübungsberechtigte | |
Verantwortung | - Jagdpächter oder Jagdausübungsberechtigter ist verpflichtet, für die Verhütung und den Ausgleich von Jagdschäden zu sorgen |
Besonderheiten | - Jagdschäden sind häufig saisonal und können stark variieren |
- Präventive Maßnahmen sind oft effektiver als nachträgliche Schadensregulierung |

Jagdschein
Der Jagdschein berechtigt den Inhaber zur Ausübung der Jagd. Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins ist das erfolgreiche Bestehen der Jägerprüfung. Sowohl der deutsche Jagdschein als auch die bestandene Jägerprüfung sind im gesamten Bundesgebiet gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie ausgestellt wurden.

Jagdschutz
Der Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen sowie wildernden Hunden und Katzen obliegt neben der Polizei auch den Jagdausübungsberechtigten, Jagdaufsehern und Berufsjägern.