Frage 160 von 208

Bei welchem Wild ist bezüglich der Fleischhygiene eine erhöhte Sorgfaltspflicht erforderlich?

Antworten:

Falsch

bei Wild, das auf der Ansitzjagd erlegt wurde

Richtig

bei Wild, das erst bei der Nachsuche zur Strecke gekommen ist

Richtig

bei Wild, das erst verspätet aufgebrochen wurde

Falsch

bei Wild, das bei einer Treibjagd nicht von dem Erleger aufgebrochen wird