Welche Veränderungen bringen die EU-Hygienevorschriften für die Jäger?
Antworten:
Jäger sind als „Lebensmittelunternehmer“ tätig, wenn sie Wild an Dritte abgeben
Wenn Jäger Wild an Dritte abgeben (z.B. an Händler, Metzger oder direkt an Verbraucher), gelten sie als Lebensmittelunternehmer. Das bedeutet, dass sie die gleichen Pflichten und Verantwortungen haben wie andere Lebensmittelunternehmer, einschließlich der Einhaltung von Hygienestandards.
Jäger dürfen Schalenwild nur noch aufbrechen und versorgen, wenn sie „kundige Person“ sind
Wild darf nur an Wildbearbeitungsbetriebe abgegeben werden, wenn vorher eine amtliche Fleischuntersuchung stattgefunden hat
Jäger haben Aufzeichnungspflichten, wenn sie Wild oder Wildfleisch abgeben
Jäger müssen bestimmte Aufzeichnungen führen, wenn sie Wild oder Wildfleisch abgeben. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Herkunft des Wildes, zu erlegten Tieren, zur Durchführung der Fleischuntersuchung sowie zur Weitergabe des Wildfleisches. Diese Dokumentationen dienen der Rückverfolgbarkeit und der Sicherstellung der Lebensmittelhygiene.