Frage 92 von 449

Welche Veränderungen bringen die EU-Hygienevorschriften für die Jäger?

Antworten:

Richtig

Jäger sind als „Lebensmittelunternehmer“ tätig, wenn sie Wild an Dritte abgeben

Wenn Jäger Wild an Dritte abgeben (z.B. an Händler, Metzger oder direkt an Verbraucher), gelten sie als Lebensmittelunternehmer. Das bedeutet, dass sie die gleichen Pflichten und Verantwortungen haben wie andere Lebensmittelunternehmer, einschließlich der Einhaltung von Hygienestandards.

Falsch

Jäger dürfen Schalenwild nur noch aufbrechen und versorgen, wenn sie „kundige Person“ sind

Falsch

Wild darf nur an Wildbearbeitungsbetriebe abgegeben werden, wenn vorher eine amtliche Fleischuntersuchung stattgefunden hat

Richtig

Jäger haben Aufzeichnungspflichten, wenn sie Wild oder Wildfleisch abgeben

Jäger müssen bestimmte Aufzeichnungen führen, wenn sie Wild oder Wildfleisch abgeben. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Herkunft des Wildes, zu erlegten Tieren, zur Durchführung der Fleischuntersuchung sowie zur Weitergabe des Wildfleisches. Diese Dokumentationen dienen der Rückverfolgbarkeit und der Sicherstellung der Lebensmittelhygiene.