Sachgebiet 4 - Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
Frage 58 von 449
Welche Teile sind für die amtliche Fleischuntersuchung beim Haarwild dem Fleischbeschauer vorzulegen?
Antworten:
der ganze Wildkörper einschließlich der Innereien
Für die amtliche Fleischuntersuchung beim Haarwild müssen der ganze Wildkörper einschließlich der Innereien dem Fleischbeschauer vorgelegt werden. Dies schließt alle wichtigen Organe wie Herz, Leber, Lunge, Nieren und Milz ein, die zusammen mit dem Wildkörper untersucht werden, um sicherzustellen, dass das Fleisch gesundheitlich unbedenklich ist. Die vollständige Untersuchung ermöglicht es dem Fleischbeschauer, etwaige Anzeichen von Krankheiten oder anderen Auffälligkeiten festzustellen, die das Wildbret für den menschlichen Verzehr untauglich machen könnten.
nur Herz, Lunge und Leber
das Haupt des erlegten Tieres