Welche besonderen Hygienevorschriften gelten für erlegtes Haarwild?
Antworten:
das Zerwirken darf nur in einem ausreichend großen Kühlraum bei + 4 Grad C vorgenommen werden
beim Erlegen, Aufbrechen, Zerwirken und weiterem Behandeln ist auf Merkmale zu achten, die das Fleisch als gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen
Für erlegtes Haarwild gelten besondere Hygienevorschriften, die sicherstellen sollen, dass das Fleisch gesundheitlich unbedenklich ist. Zu diesen Vorschriften gehört: Beim Erlegen, Aufbrechen, Zerwirken und weiteren Behandeln des Wildes muss besonders darauf geachtet werden, ob Merkmale vorhanden sind, die das Fleisch als gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen könnten. Solche Merkmale können sein: Veränderungen an den Organen oder am Fleisch, wie ungewöhnliche Verfärbungen, Vergrößerungen oder Verhärtungen. Parasitenbefall, z. B. durch Würmer oder Finnen. Geruchsabweichungen, die auf eine mögliche Erkrankung oder Verderb hindeuten. Anzeichen von Infektionskrankheiten, wie Tuberkulose oder Trichinose (insbesondere bei Schwarzwild). Sauberes Arbeiten ist entscheidend, um eine Kontamination des Wildbrets zu vermeiden. Dazu gehören die Verwendung von sauberen Werkzeugen, das Vermeiden von Verunreinigungen durch Erde oder Panseninhalt und das Einhalten von Kühlketten. Kühlung und Lagerung: Das Wild muss nach dem Erlegen und Aufbrechen schnellstmöglich auf eine geeignete Temperatur (mindestens +7°C) abgekühlt werden, um das Wachstum von Mikroorganismen zu verhindern.
erlegtes Haarwild darf nur in der Decke eingefroren werden