Frage 54 von 449

Was hat mit aufgefundenem Fallwild zu geschehen?

Antworten:

Falsch

ein Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich ist

Falsch

das Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern

Richtig

es ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen und unschädlich zu beseitigen

Aufgefundenes Fallwild ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen und muss unschädlich beseitigt werden. Das bedeutet, dass das Wild nicht für den menschlichen Verzehr geeignet ist und so entsorgt werden muss, dass keine Gefahr für Menschen, andere Tiere oder die Umwelt entsteht. Dies kann beispielsweise durch die Abgabe an spezialisierte Entsorgungsstellen oder durch Vergraben erfolgen, je nach den lokalen gesetzlichen Vorgaben.