Sachgebiet 4 - Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
Frage 53 von 449
Darf eingegangenes Wild (Fallwild) für den menschlichen Verzehr freigegeben werden?
Antworten:
nur nach amtstierärztlicher Untersuchung
nur wenn es keine auf den Menschen übertragbare Krankheit hatte
in keinem Fall
Eingegangenes Wild (Fallwild) darf in keinem Fall für den menschlichen Verzehr freigegeben werden. Fallwild, also Wild, das durch Krankheit, Unfall oder auf andere Weise verendet ist, birgt ein hohes Risiko von Infektionen oder Krankheiten, die auf Menschen übertragen werden könnten. Aus diesem Grund ist es grundsätzlich verboten, solches Wild für den menschlichen Verzehr zu verwenden. Das Risiko ist zu groß, dass das Fleisch nicht mehr einwandfrei ist und gesundheitliche Gefahren birgt.