Frage 60 von 449

Wann unterliegt erlegtes Haarwild der amtlichen Fleischbeschaupflicht?

Antworten:

Falsch

wenn es zum menschlichen Genuss verwendet werden soll

Falsch

wenn der Revierinhaber es an andere Personen weitergibt

Richtig

wenn es dem gewerbemäßigen Handel zugeführt wird

Das bedeutet, dass Wild, das verkauft oder in den Handel gebracht werden soll, durch eine amtliche Fleischuntersuchung geprüft werden muss, um sicherzustellen, dass es für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Diese Vorschrift dient dem Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit, indem sie sicherstellt, dass nur gesundes und unbedenkliches Wildbret in den Handel gelangt.