Sachgebiet 4 - Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
Frage 60 von 449
Wann unterliegt erlegtes Haarwild der amtlichen Fleischbeschaupflicht?
Antworten:
wenn es zum menschlichen Genuss verwendet werden soll
wenn der Revierinhaber es an andere Personen weitergibt
wenn es dem gewerbemäßigen Handel zugeführt wird
Das bedeutet, dass Wild, das verkauft oder in den Handel gebracht werden soll, durch eine amtliche Fleischuntersuchung geprüft werden muss, um sicherzustellen, dass es für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Diese Vorschrift dient dem Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit, indem sie sicherstellt, dass nur gesundes und unbedenkliches Wildbret in den Handel gelangt.