Frage 314 von 449

Wann ist ein Hund im Sinne des Jagdgesetzes brauchbar?

Antworten:

Falsch

wenn er regelmäßig tollwutschutzgeimpft ist

Richtig

wenn er zumindest die Brauchbarkeitsprüfung, eine Spezialbrauchbarkeitsprüfung oder höherwertige Prüfungen bestanden hat

Ein Hund ist im Sinne des Jagdgesetzes dann brauchbar, wenn er zumindest die Brauchbarkeitsprüfung, eine Spezialbrauchbarkeitsprüfung oder höherwertige Prüfungen bestanden hat. Diese Prüfungen stellen sicher, dass der Hund für bestimmte jagdliche Aufgaben geeignet ist, wie z.B. die Nachsuche auf Schalenwild, die Apportierarbeit bei Federwild oder die Wasserarbeit. Die Brauchbarkeitsprüfung und die Spezialprüfungen sind darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass der Hund die nötigen Fähigkeiten und den Gehorsam besitzt, um den Jäger bei der Jagd waidgerecht zu unterstützen.

Falsch

wenn es sich um eine anerkannte Jagdgebrauchshunderasse handelt und ein Abstammungsnachweis vorhanden ist