Frage 313 von 449

Benötigt jeder Jagdpächter einen brauchbaren Hund?

Antworten:

Richtig

dem Jagdpächter muss ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen, wenn der Einsatz eines Jagdhundes im Jagdrevier erforderlich ist.

Ein Jagdpächter muss sicherstellen, dass ihm ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung steht, wenn der Einsatz eines Jagdhundes im Jagdrevier erforderlich ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Jagdpächter unbedingt einen eigenen Hund besitzen muss. Sofern ein Mitjäger bei der Jagdausübung einen brauchbaren, geprüften Jagdhund zur Verfügung stellt, ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Jagdpächter selbst einen Hund hält. Wichtig ist, dass während der Jagd ein geeigneter Hund vorhanden ist, um waidgerecht jagen zu können.

Richtig

sofern durch Mitjäger ein brauchbarer geprüfter Jagdhund bei der Jagdausübung zur Verfügung steht, braucht der Jagdpächter nicht zwingend einen eigenen zu halten.

Ein Jagdpächter muss sicherstellen, dass ihm ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung steht, wenn der Einsatz eines Jagdhundes im Jagdrevier erforderlich ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Jagdpächter unbedingt einen eigenen Hund besitzen muss. Sofern ein Mitjäger bei der Jagdausübung einen brauchbaren, geprüften Jagdhund zur Verfügung stellt, ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Jagdpächter selbst einen Hund hält. Wichtig ist, dass während der Jagd ein geeigneter Hund vorhanden ist, um waidgerecht jagen zu können.

Falsch

nur ein Pächter hat einen brauchbaren Jagdhund zu halten.

Falsch

jeder Pächter hat einen brauchbaren Jagdhund zu halten.