Frage 315 von 449

Der Einsatz oder die Bereithaltung einer genügenden Zahl von brauchbaren Jagdhunden bei Ausübung der Jagd …

Antworten:

Richtig

ist gesetzlich vorgeschrieben.

Diese Vorschrift dient dazu, eine tierschutzgerechte und waidgerechte Jagd sicherzustellen, insbesondere bei Such-, Drück-, Treibjagden und der Jagd auf Federwild. Ein geprüfter Jagdhund hilft bei der Nachsuche und dem Apportieren von Wild und trägt wesentlich dazu bei, dass verletztes Wild schnell gefunden und erlöst wird.

Falsch

liegt im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten.

Falsch

liegt in der Verantwortung des beteiligten Schützen.