Sachgebiet 4 - Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
Frage 315 von 449
Der Einsatz oder die Bereithaltung einer genügenden Zahl von brauchbaren Jagdhunden bei Ausübung der Jagd …
Antworten:
ist gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Vorschrift dient dazu, eine tierschutzgerechte und waidgerechte Jagd sicherzustellen, insbesondere bei Such-, Drück-, Treibjagden und der Jagd auf Federwild. Ein geprüfter Jagdhund hilft bei der Nachsuche und dem Apportieren von Wild und trägt wesentlich dazu bei, dass verletztes Wild schnell gefunden und erlöst wird.
liegt im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten.
liegt in der Verantwortung des beteiligten Schützen.