Frage 94 von 449

Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene gelten unmittelbar für

Antworten:

Richtig

die Abgabe von Wild in mehr als einer „geringen Menge“

Sobald Wild in größeren Mengen an Dritte abgegeben wird, gelten die strengen Hygienebestimmungen der Verordnung, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

Richtig

die Abgabe von zerwirktem Wild

Wenn Jäger das Wildbret zerwirken (also das Fleisch in verkaufsfertige Stücke zerlegen) und dieses Fleisch abgeben oder verkaufen, unterliegt es ebenfalls den Bestimmungen der Verordnung, da das Zerwirken ein zusätzlicher Verarbeitungsschritt ist, der hygienisch einwandfrei erfolgen muss.

Falsch

die Abgabe eines Frischlings an ein örtliches Restaurant