Sachgebiet 4 - Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
Frage 94 von 449
Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene gelten unmittelbar für
Antworten:
die Abgabe von Wild in mehr als einer „geringen Menge“
Sobald Wild in größeren Mengen an Dritte abgegeben wird, gelten die strengen Hygienebestimmungen der Verordnung, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
die Abgabe von zerwirktem Wild
Wenn Jäger das Wildbret zerwirken (also das Fleisch in verkaufsfertige Stücke zerlegen) und dieses Fleisch abgeben oder verkaufen, unterliegt es ebenfalls den Bestimmungen der Verordnung, da das Zerwirken ein zusätzlicher Verarbeitungsschritt ist, der hygienisch einwandfrei erfolgen muss.
die Abgabe eines Frischlings an ein örtliches Restaurant