Frage 95 von 449

Begeht der Jagdleiter eine Straftat, wenn er einem Treiber (Nichtjäger) einen Hasen schenkt, ohne diesen aufgebrochen zu haben?

Antworten:

Richtig

ja

Das liegt daran, dass nach den geltenden Hygienevorschriften und Lebensmittelgesetzen Wild, das zum Verzehr vorgesehen ist, aufgebrochen werden muss, um mögliche gesundheitliche Risiken zu minimieren. Das Aufbrechen dient dazu, den Hasen von den Innereien zu befreien, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Transport das Fleisch verderben könnten. Wird dies nicht gemacht, verstößt der Jagdleiter gegen die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, was strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Falsch

nein

Falsch

nur dann, wenn der Treiber nach dem 01.02.1987 geboren wurde