Frage 56 von 449

Beim Aufbrechen eines Rehbockes finden Sie zahlreiche Geschwüre in der Leber und Lunge. Wie ist das Stück zu behandeln, wenn Sie es dennoch in den Verkehr bringen wollen?

Antworten:

Falsch

nur Leber und Lunge sind unschädlich zu beseitigen

Richtig

es ist der amtlichen Fleischuntersuchung zuzuführen (ganzer Wildkörper mit Aufbruch)

Wenn Sie beim Aufbrechen eines Rehbocks zahlreiche Geschwüre in der Leber und Lunge finden und das Stück dennoch in den Verkehr bringen wollen, muss der gesamte Wildkörper einschließlich des Aufbruchs der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass das Fleisch gesundheitlich unbedenklich und für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Nur ein amtlicher Tierarzt oder eine andere befugte Person kann nach der Untersuchung entscheiden, ob das Wildfleisch freigegeben werden kann oder als genussuntauglich eingestuft und unschädlich beseitigt werden muss.

Falsch

es kann bedenkenlos dem Handel zugeführt werden