Sachgebiet 4 - Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
Frage 63 von 449
Bei einem Stück Rehwild stellen Sie beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale fest. Es muss zur amtlichen Fleischuntersuchung:
Antworten:
nur, wenn es veräußert werden soll
nur, wenn es zum Genuss für Menschen bestimmt ist
Solche Anzeichen deuten oft auf eine Erkrankung oder eine länger anhaltende gesundheitliche Beeinträchtigung des Tieres hin. In solchen Fällen muss das Wildbret einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, um sicherzustellen, dass es für den menschlichen Verzehr unbedenklich ist.
in jedem Falle