Frage 63 von 449

Bei einem Stück Rehwild stellen Sie beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale fest. Es muss zur amtlichen Fleischuntersuchung:

Antworten:

Falsch

nur, wenn es veräußert werden soll

Richtig

nur, wenn es zum Genuss für Menschen bestimmt ist

Solche Anzeichen deuten oft auf eine Erkrankung oder eine länger anhaltende gesundheitliche Beeinträchtigung des Tieres hin. In solchen Fällen muss das Wildbret einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, um sicherzustellen, dass es für den menschlichen Verzehr unbedenklich ist.

Falsch

in jedem Falle