Frage 64 von 449

Bei der amtlichen Fleischuntersuchung nach der Tierischen Lebensmittel-Hygiene- verordnung werden untersucht:

Antworten:

Falsch

Leber, Lunge, Nieren

Falsch

die besonders stark durchbluteten Muskeln

Richtig

alle Teile des Tieres einschließlich des Blutes

Bei der amtlichen Fleischuntersuchung nach der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung werden in der Regel der ganze Wildkörper einschließlich der Innereien untersucht. Die Untersuchung umfasst dabei: Den gesamten Wildkörper (inklusive der Muskulatur). Alle inneren Organe wie Herz, Leber, Lunge, Nieren, Milz. Diese Untersuchung dient dazu, sicherzustellen, dass das Wildbret frei von Krankheiten oder anderen gesundheitlich bedenklichen Zuständen ist, bevor es in den menschlichen Verzehr gelangt.