Frage 15 von 285
Welche besonderen Hygienevorschriften gelten für erlegtes Haarwild / Federwild?
Antworten:
Erlegtes Haarwild darf nur in der Decke eingefroren werden.
Das Zerwirken darf nur in einem ausreichend großen Kühlraum bei + 4 Grad C vorgenommen werden.
Beim Erlegen, Aufbrechen/Ausweiden, Zerwirken und weiteren Behandeln ist auf Merkmale zu achten, die das Fleisch als gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen.