Frage 14 von 285

Welche Behörde ist bei anzeigepflichtigen Tierkrankheiten in der Regel zuständig?

Antworten:

Falsch

zuständiges Ordnungsamt

Falsch

Untere Jagdbehörde

Richtig

Veterinärbehörde (Amtstierarzt) des Landkreises