Frage 14 von 285
Welche Behörde ist bei anzeigepflichtigen Tierkrankheiten in der Regel zuständig?
Antworten:
zuständiges Ordnungsamt
Untere Jagdbehörde
Veterinärbehörde (Amtstierarzt) des Landkreises
zuständiges Ordnungsamt
Untere Jagdbehörde
Veterinärbehörde (Amtstierarzt) des Landkreises