Frage 16 von 285

Welche Aussagen bzgl. tot aufgefundenem Unfallwild sind richtig?

Antworten:

Richtig

Die Vermarktung von tot aufgefundenem Unfallwild ist eine Straftat.

Falsch

Aufgefundenes Unfallwild kann bedenkenlos vermarktet werden.

Falsch

Tot aufgefundenes Unfallwild kann nach amtlicher Fleischuntersuchung an Wildbearbeitungsbetriebe abgegeben werden.