Frage 16 von 285
Welche Aussagen bzgl. tot aufgefundenem Unfallwild sind richtig?
Antworten:
Die Vermarktung von tot aufgefundenem Unfallwild ist eine Straftat.
Aufgefundenes Unfallwild kann bedenkenlos vermarktet werden.
Tot aufgefundenes Unfallwild kann nach amtlicher Fleischuntersuchung an Wildbearbeitungsbetriebe abgegeben werden.