Frage 23 von 285
Was hat mit aufgefundenem Fallwild zu geschehen?
Antworten:
Ein Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich ist.
Es ist generell genussuntauglich; es ist gegebenenfalls der Untersuchung zuzuführen zwecks Feststellung der Todesursache oder unschädlich zu beseitigen.
Das Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern.