Frage 23 von 285

Was hat mit aufgefundenem Fallwild zu geschehen?

Antworten:

Falsch

Ein Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich ist.

Richtig

Es ist generell genussuntauglich; es ist gegebenenfalls der Untersuchung zuzuführen zwecks Feststellung der Todesursache oder unschädlich zu beseitigen.

Falsch

Das Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern.