Frage 22 von 285

Was verstehen wir unter der "Kundigen Person"?

Antworten:

Falsch

Behördendeutsch für den amtlich bestellten Wildschadensschätzer.

Richtig

Derjenige, der gemäß EG-Lebensmittelhygienerecht in bestimmten Fällen die Erstuntersuchung des erlegten Wildes vornimmt.

Falsch

Historisch: Berater eines Fürsten, der aus den Eingeweiden eines erlegten Wildes die Zukunft voraussagte.