Frage 83 von 285
Wann besteht beim erlegten Schalenwild die Gefahr des "Verhitzens"?
Antworten:
Wenn die Brandadern nicht geöffnet werden.
Wenn es nicht unmittelbar nach dem Erlegen aufgebrochen wird.
Wenn beim Aufbrechen die Blase verletzt wird.
Wenn die Brandadern nicht geöffnet werden.
Wenn es nicht unmittelbar nach dem Erlegen aufgebrochen wird.
Wenn beim Aufbrechen die Blase verletzt wird.