Frage 29 von 40

Die Hybrid-Rosen-Pflanzung einer Gärtnerei ohne übliche Wildschutzvorrichtungen in der freien Landschaft, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, wird vom Rehwild durch Verbiss geschädigt; wer ist verpflichtet, den Wildschaden zu ersetzen?

Antworten:

Falsch

Die Jagdgenossenschaft hat dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen

Falsch

den Jagdpächter, der den Ersatz des Wildschadens im Jagdpachtvertrag übernommen hat, trifft die Ersatzpflicht

Falsch

sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Jagdausübungsberechtigte den Wildschaden zu ersetzen

Richtig

der Wildschaden an Sonderkulturen (Hybrid-Rosen) ohne übliche Wildschutzvorrichtungen im Freiland wird nicht ersetzt

Falsch

die Innung, in der die Rosenzüchter zusammengeschlossen sind, ersetzt den Wildschaden