Frage 30 von 40

Ein Maisfeld wird drei Monate nach dem Ausbringen der Saat durch Schwarzwild so geschädigt, dass der Schaden im gleichen Wirtschaftsjahr durch Neusaat nicht ausgeglichen werden kann; in welchem Umfang ist der Wildschaden zu ersetzen?

Antworten:

Richtig

In dem Umfange, wie der Wildschaden sich zur Zeit der Ernte bemessen lässt

Falsch

die vom Geschädigten bis zum Schadenszeitpunkt getroffenen Aufwendungen für den Maisacker sind zu ersetzen

Falsch

da der Mais grundsätzlich einer erhöhten Gefährdung durch das Schwarzwild ausgesetzt ist, wird der Wildschaden nicht ersetzt

Falsch

Schwarzwild verursacht keinen ersatzpflichtigen Wildschaden

Falsch

da der Mais zu den hochwertigen Handelsgewächsen zählt, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Wildschadenersatz