Frage 14 von 40

Wie heißen die nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzten Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätte bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist?

Antworten:

Falsch

Naturschutzgebiete

Falsch

Nationalparks

Falsch

Landschaftsschutzgebiete

Falsch

Naturparks

Richtig

geschützte Landschaftsbestandteile