Frage 13 von 40

Wie heißen die nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzten Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist?

Antworten:

Richtig

Naturschutzgebiete

Falsch

Nationalparks

Falsch

Landschaftsschutzgebiete

Falsch

Naturparks

Falsch

Geschützte Landschaftsbestandteile