Frage 15 von 40
Wer ist im Saarland dafür zuständig, durch Verordnung Teile von Natur und Landschaft zum Naturschutzgebiet zu erklären?
Antworten:
Die Oberste Naturschutzbehörde
die Untere Naturschutzbehörde
die Oberste Forstbehörde
die für das Gebiet zuständige Gemeinde
der Landesbeauftragte für Naturschutz