Frage 15 von 40

Wer ist im Saarland dafür zuständig, durch Verordnung Teile von Natur und Landschaft zum Naturschutzgebiet zu erklären?

Antworten:

Richtig

Die Oberste Naturschutzbehörde

Falsch

die Untere Naturschutzbehörde

Falsch

die Oberste Forstbehörde

Falsch

die für das Gebiet zuständige Gemeinde

Falsch

der Landesbeauftragte für Naturschutz