Frage 54 von 200

Wer gilt im Sinne des § 12 Abs. 3 SJG (hinsichtlich der Jagderlaubnis) als ortsansässig? ... im Sinne des Meldegesetzes innerhalb eines Gemeinde- oder Stadtbezirks hat, der zumindest teilweise zum Jagdbezirk gehört oder an ihn grenzt.

Antworten:

Falsch

Wer seine Hauptwohnung...

Falsch

wer seit mindestens 1 Jahr seine Hauptwohnung...

Falsch

wer seit mindestens 2 Jahren seine Hauptwohnung...

Richtig

wer seit mindestens 3 Jahren seine Hauptwohnung...

Falsch

wer seit mindestens 5 Jahren seine Hauptwohnung...