Frage 53 von 200

Jäger Y will selbst Trichinenproben entnehmen. Welche Voraussetzung ist nicht nötig?

Antworten:

Falsch

Er muss geschult sein

Richtig

er muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2.000.000 EURO abgeschlossen haben

Falsch

er muss zuverlässig sein, dies wird in der Regel durch den gültigen Jagdschein nachgewiesen

Falsch

er muss zumindest Mitverantwortung für den Verbleib des erlegten Wildes tragen

Falsch

er muss von der zuständigen Veterinärbehörde beauftragt sein