Frage 122 von 200

Welche Tiere dürfen die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sowie deren Beauftragte unter Beachtung der jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschriften in den befriedeten Bezirken jederzeit fangen oder töten und sich aneignen?

Antworten:

Falsch

Elstern

Richtig

Wildkaninchen

Falsch

Ringeltauben

Falsch

Eichelhäher

Falsch

Krähen