Frage 121 von 200
Der Jagdvorstand
Antworten:
wird von der Unteren Jagdbehörde berufen
muss jagdpachtfähig sein
muss die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben
ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen
leitet Gesellschaftsjagden
wird von der Unteren Jagdbehörde berufen
muss jagdpachtfähig sein
muss die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben
ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen
leitet Gesellschaftsjagden