Frage 18 von 200

Welche Aussage zur vorläufigen Festnahme ist falsch?

Antworten:

Richtig

Das Recht zur vorläufigen Festnahme gilt als Jedermannsrecht, auch wenn der Täter persönlich bekannt ist oder sich ausweisen kann

Falsch

der Täter muss auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt werden

Falsch

Tat in diesem Sinne muss eine Straftat sein

Falsch

der Täter muss der Flucht verdächtig sein, oder seine Identität kann nicht sofort festgestellt werden

Falsch

zur vorläufigen Festnahme reicht z. B. die Formulierung aus: „Ich habe Sie beim Wildern beobachtet, sie sind hiermit vorläufig festgenommen