Frage 111 von 200

Welche Aussage bezüglich des Abschussplans ist falsch?

Antworten:

Falsch

In gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen

Falsch

innerhalb von Hegegemeinschaften ist den Abschussplänen eine Stellungnahme der Hegegemeinschaft beizufügen

Richtig

alles Schalenwild sowie Auer-, Birk- und Rackelwild darf nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden

Falsch

der Abschussplan für Schalenwild muss erfüllt werden

Falsch

im Saarland muss der Jagdausübungsberechtigte nur für Rotwild sowie für Damwild innerhalb des Bewirtschaftungsgebietes für den Zeitraum eines Jagdjahres einen Abschussplan aufstellen