Frage 110 von 200

Es ist verboten,

Antworten:

Falsch

die Treibjagd auf Rotwild als Ansitzbewegungsjagd auf einer zusammenhängenden bejagbaren Fläche von mindestens 200 ha in der Zeit vom 16. Oktober bis 15. Januar auszuüben

Richtig

die Jagd mit Fanggeräten, die das gefangene Tier sofort töten, auszuüben

Falsch

die Jagd auf Schwarzwild, Raubwild und Wildkaninchen zur Nachtzeit auszuüben

Falsch

die Jagd auf Fasanen, die mit Erlaubnis der Jagdbehörde ausgesetzt wurden, 13 Monate nach dem Aussetzen der Tiere, auszuüben

Falsch

jegliche Fallenjagd auszuüben