Frage 112 von 200

Über die allgemeinen Aufgaben eines Landesjagdverbandes hinaus ist der Vereinigung der Jäger des Saarlandes gesondert übertragen,

Antworten:

Falsch

das Jagdwesen zu pflegen und fördern

Falsch

die Interessen der Jägerschaft in Staat und Gesellschaft zu vertreten

Falsch

bei Verletzung der allgemein anerkannten Grundsätze Deutscher Waidgerechtigkeit einzuschreiten

Falsch

nicht hoheitliche Aufgaben wie Ausbildung der Jungjäger, Durchführung der Trophäenschauen zu erfüllen

Richtig

Jägerprüfungen gemäß § 15 Abs. 1 SJG abzunehmen