Frage 80 von 200
Ein Jäger erlegt vorsätzlich im fremden Jagdbezirk ein Schmaltier in der Schonzeit. Er hat begangen
Antworten:
Diebstahl
Ordnungswidrigkeit
einfache Wilderei
Wilderei in einem besonders schweren Fall
Mundraub
Diebstahl
Ordnungswidrigkeit
einfache Wilderei
Wilderei in einem besonders schweren Fall
Mundraub