Frage 79 von 200

Die Aufgaben des Jagdschutzes sind ursprünglich und grundsätzlich im § 23 BJG aufgezählt. Welche Aufgabe stammt darüber hinaus aus dem SJG?

Antworten:

Falsch

der Schutz des Wildes vor Wilderern

Falsch

der Schutz des Wildes vor Futternot und Wildseuchen

Falsch

der Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und Katzen

Falsch

die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften

Richtig

die Sorge für die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften