Frage 81 von 200

Welche Aussage ist richtig?

Antworten:

Falsch

Die Jagderlaubnis bedarf nur dann der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten ausübt

Falsch

die Jagderlaubnis bedarf nur dann der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des für den Bezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt

Richtig

die Jagderlaubnis bedarf der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder des für den Jagdbezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt

Falsch

die Unterschrift des Jagdpächters auf einem Jagderlaubnisschein bedarf immer der öffentlichen Beglaubigung

Falsch

auch im Falle einer Mehrzahl von Pächtern muss ein Jagderlaubnisschein stets nur von einem Pächter unterschrieben werden