Frage 22 von 200

Ein Jagdgast erlegt im Beisein des Jagdaufsehers ein Stück Wild. Wer wird wann Eigentümer des Wildes?

Antworten:

Falsch

Der Jagdgast, sobald er es in Besitz genommen hat

Falsch

der Jagdaufseher, sobald er es in Besitz genommen hat

Falsch

der Jagdausübungsberechtigte, wenn er davon erfährt

Richtig

der Jagdausübungsberechtigte, sobald der Jagdgast es in Besitz genommen hat

Falsch

der Jagdausübungsberechtigte, sobald ihm das Stück übergeben wurde