Frage 23 von 200

Welche Aussage über die Jagdgenossenschaft ist falsch?

Antworten:

Richtig

Ihr gehören auch Eigentümer befriedeter Bezirke an

Falsch

die Jagdgenossenschaft ist rechtlich eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie hat daher eigene Rechte und Pflichten

Falsch

sie besteht aus den Eigentümern der bejagbaren Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören

Falsch

Organe der Jagdgenossenschaft sind der Jagdvorstand und die Genossenschaftsversammlung

Falsch

der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die laufenden Geschäfte