Frage 21 von 200

Wann ist die Verwendung bzw. Nutzung einer künstlichen Lichtquelle erlaubt?

Antworten:

Falsch

Auf einem Waldweg wird ein Reh vom Scheinwerfer eines herannahenden Fahrzeugs beleuchtet. Der Jagdausübende nutzt diese Gelegenheit und erlegt das Reh, ohne dass der Straßenverkehr gefährdet wird

Falsch

ein Jäger erlegt im Lichtschein einer nahen Flutlichtanlage ein Stück Damwild

Falsch

ein Hochofenabstich ermöglich es dem Jäger, einen ranzenden Fuchs zu erlegen

Richtig

ein Jäger erlegt an einer Kirrung einen Frischling unter Zuhilfenahme einer Taschenlampe, die nicht mit der Schusswaffe verbunden ist

Falsch

am Dorfrand wird im Schein der Ortsbeleuchtung ein Kaninchen erlegt