Frage 199 von 199

Welche der nachstehend genannten Betätigungen gehören zu dem jedermann zustehenden Grundrecht des Betretens der freien Natur?

Antworten:

Richtig

Skifahren

Falsch

Reiten auch außerhalb von Wegen

Richtig

Fotografieren von Bäumen

Richtig

Wandern

Herzlichen Glückwunsch!

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