Frage 198 von 199
Welche der nachstehend genannten Betätigungen gehören zu dem jedermann zustehenden Grundrecht des Betretens der freien Natur?
Antworten:
Mountainbike fahren auch außerhalb von Wegen und Fußpfaden
Aufstellen von Zelten
Pilze suchen im Wald
für den Eigenbedarf wild wachsende Waldfrüchte ernten