Frage 198 von 199

Welche der nachstehend genannten Betätigungen gehören zu dem jedermann zustehenden Grundrecht des Betretens der freien Natur?

Antworten:

Falsch

Mountainbike fahren auch außerhalb von Wegen und Fußpfaden

Falsch

Aufstellen von Zelten

Richtig

Pilze suchen im Wald

Richtig

für den Eigenbedarf wild wachsende Waldfrüchte ernten