Frage 121 von 229
Wie erlangt eine jagdausübungsberechtigte Person die Jagdschutzberechtigung in ihrem Jagdbezirk?
Antworten:
kraft Gesetzes als eigenes Recht
mittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die untere Jagdbehörde
überhaupt nicht, die Jagdschutzberechtigung hat nur die bestätigte Jagdaufseherin und der bestätigte Jagdaufseher
überhaupt nicht, die Jagdschutzberechtigung haben nur die zuständigen Forstbeamtinnen und -beamte sowie die Polizei