Frage 121 von 229

Wie erlangt eine jagdausübungsberechtigte Person die Jagdschutzberechtigung in ihrem Jagdbezirk?

Antworten:

Richtig

kraft Gesetzes als eigenes Recht

Falsch

mittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die untere Jagdbehörde

Falsch

überhaupt nicht, die Jagdschutzberechtigung hat nur die bestätigte Jagdaufseherin und der bestätigte Jagdaufseher

Falsch

überhaupt nicht, die Jagdschutzberechtigung haben nur die zuständigen Forstbeamtinnen und -beamte sowie die Polizei