Frage 122 von 229

Eine Jägerin / ein Jäger erlegt im Juni ein Schmaltier in einer Entfernung von 100 Metern von einer nicht beschickten Fütterungseinrichtung. Handelt sie / er gesetzwidrig?

Antworten:

Falsch

ja, da die Jagd im Umkreis von 200 Metern an Fütterungen verboten ist

Falsch

ja, denn Schalenwild hält sich auch im Sommer in der Nähe von Fütterungen auf

Richtig

Nein, das Verbot gilt nur für Fütterungen in einer Entfernung unter 200 Metern

Falsch

ja, weil Schmaltiere im Juni keine Jagdzeit haben