Frage 120 von 229

Dürfen die zum Jagdschutz berechtigten Personen im Scheinwerferlicht eines Autos eine erkennbar wildernde Hauskatze erlegen? Welche Aussagen sind richtig?

Antworten:

Falsch

Nein, die Jagd mit künstlichen Lichtquellen ist verboten

Falsch

Ja, aber nur mit schriftlicher Genehmigung der unteren Jagdbehörde

Richtig

Ja, denn Hauskatzen gehören nicht zum jagdbaren Wild

Richtig

Ja, sie muss aber mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt sein