Frage 96 von 229
Wem gehört das frei lebende Wild?
Antworten:
der jagdausübungsberechtigten Person
den Eigentümerinnen und Eigentümern der Grundstücke, auf denen sich das Wild befindet
der Jagdgenossenschaft
niemandem, da es herrenlos ist
der jagdausübungsberechtigten Person
den Eigentümerinnen und Eigentümern der Grundstücke, auf denen sich das Wild befindet
der Jagdgenossenschaft
niemandem, da es herrenlos ist