Frage 97 von 229

Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Gehören Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, ebenfalls der Jagdgenossenschaft an?

Antworten:

Richtig

nein

Falsch

ja, wenn sich das Grundstück außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet

Falsch

ja, wenn sich auf dem Grundstück keine Gebäude befinden

Falsch

ja, wenn das Grundstück keinen Zaun besitzt und das Wild frei ein- und auswechseln kann