Frage 95 von 229

Welche der nachstehenden Aussagen ist zutreffend? Eigenjagdbesitzende oder Jagdgenossenschaften, deren Jagdbezirke verpachtet sind, sind verpflichtet, Hegemaßnahmen der jagdausübungsberechtigten Person, insbesondere das Anlegen von Äsungsflächen auf nicht wirtschaftlich genutzten Grundstücken ...

Antworten:

Falsch

nur in Ausnahmefällen zu dulden

Falsch

nur bei sonst entstehenden Wildschäden zu dulden

Richtig

in zumutbarem Umfang und gegen angemessene Entschädigung zu dulden

Falsch

bis zu 1 Hektar Größe entschädigungslos zu dulden