Frage 95 von 229
Welche der nachstehenden Aussagen ist zutreffend? Eigenjagdbesitzende oder Jagdgenossenschaften, deren Jagdbezirke verpachtet sind, sind verpflichtet, Hegemaßnahmen der jagdausübungsberechtigten Person, insbesondere das Anlegen von Äsungsflächen auf nicht wirtschaftlich genutzten Grundstücken ...
Antworten:
nur in Ausnahmefällen zu dulden
nur bei sonst entstehenden Wildschäden zu dulden
in zumutbarem Umfang und gegen angemessene Entschädigung zu dulden
bis zu 1 Hektar Größe entschädigungslos zu dulden