Frage 70 von 229

Welche Voraussetzung müssen für das Entstehen eines Eigenjagdbezirkes (kraft Gesetzes) vorliegen?

Antworten:

Falsch

zusammenhängende Grundflächen von mindestens 150 ha

Richtig

muss im Eigentum ein und derselben Person oder Personengemeinschaft stehen

Richtig

zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fäche von mindestens 75 ha

Falsch

darf sich nicht über das Kreisgebiet erstrecken