Frage 70 von 229
Welche Voraussetzung müssen für das Entstehen eines Eigenjagdbezirkes (kraft Gesetzes) vorliegen?
Antworten:
zusammenhängende Grundflächen von mindestens 150 ha
muss im Eigentum ein und derselben Person oder Personengemeinschaft stehen
zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fäche von mindestens 75 ha
darf sich nicht über das Kreisgebiet erstrecken